1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Ludwigs Kanalprofis (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), die die Kanal- und Rohrreinigung sowie verwandte Dienstleistungen betreffen.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers und die Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann schriftlich oder durch die Durchführung der Dienstleistung erfolgen.
2.2. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
3.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Auftrages geeigneter Subunternehmer zu bedienen.
3.3. Bei nicht ausdrücklich vereinbarten Zusatzleistungen, die im Zuge der Auftragserfüllung notwendig werden (z.B. durch unvorhergesehene Hindernisse im Rohrleitungssystem), erfolgt die Durchführung nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber und zu den jeweils gültigen Konditionen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Preise für die Dienstleistungen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung bzw. der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
4.3. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zu den betreffenden Rohr- und Kanalanlagen frei und ungehindert möglich ist. Eventuelle Hindernisse sind rechtzeitig zu beseitigen.
5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über bekannte Schäden oder Störungen an den Rohr- oder Kanalanlagen vor Beginn der Arbeiten zu informieren.
5.3. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben entstehen.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
6.2. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich nach Entdeckung dem Auftragnehmer anzuzeigen, andernfalls gilt die erbrachte Leistung als genehmigt.
6.3. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
7. Rücktritt und Kündigung
7.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer eine ihm gesetzte angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung schuldhaft verstreichen lässt.
7.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die Durchführung der Leistung durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände unmöglich wird.
7.3. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
8. Datenschutz
8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), einzuhalten. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags und zur Pflege der Kundenbeziehung verwendet.
8.2. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.